GaM-Neubau ist Investition in die Zukunft

 

Zum LN-Bericht „Diskussion über GaM-Neubau: Mehrheit gegen Dreieinhalbzügigkeit“ vom 21. Mai 2020 nahm unser Mitglied Dr. Wolfgang Czieslik in einem Leserbrief vom 03. Juni 2020  in den LN wie folgt Stellung:

„W i r t s c h a f t l i c h ist ein Gymnasium nur, wenn es  a u s g e l a s t e t  ist.“

Dieser Satz von Frau Dr. Katrin Engeln (Bündnis90/Die Grünen) kann im Zusammenhang mit der Finanzierung des Baus und Betriebs eines Gymnasiums nur als sinnfreie, leere Phrase bezeichnet werden.

Was sollen die Begriffe Wirtschaftlichkeit und Auslastung in diesem Zusammenhang eigentlich bedeuten?

Eine öffentliche Schule in Deutschland kann nicht wirtschaftlich in dem Sinn arbeiten, dass sie finanzielle Gewinne erzielt. Die Mittel, die für den Bau und Betrieb einer Schule aufgewendet werden, sind immer langfristige Investitionen in die Zukunft junger Menschen und damit unserer Gesellschaft. Ob diese Investitionen am Ende positive oder negative Wirkungen entfalten, hängt vor allem davon ab, welche Maßnahmen mit diesen Mitteln finanziert werden.

Für Qualität von Bildung sind nicht nur gute Lehrkräfte von entscheidender Bedeutung, sondern auch die räumliche und sachliche Ausstattung der Schule, für die der Schulträger verantwortlich ist. Zeitgemäßer Unterricht erfordert nicht nur Klassen- und Fachräume, sondern unter anderem auch Räume für Gruppenarbeiten, integrativen Unterricht, DaZ-Klassen und Arbeitsplätze der Lehrkräfte.

In diesem Sinn erscheinen 30 Mio. Euro Baukosten für eine dreizügige Schule mit zwangsläufig großen Gruppen und Klassen schlechter angelegt als 31 Mio. Euro für eine Schule, in der kleinere Gruppen und Klassen entsprechend dem beschriebenen pädagogischen und obligatorischen Anforderungen möglich sind.